Gemäss dem REP diskutieren und realisieren wir Massnahmen für den Lebensraum im Seetal. Oft muss das relativ kurzfristig geschehen. Hier erfahren Sie, was der REP genau ist und wofür er steht.
Gemäss dem REP diskutieren und realisieren wir Massnahmen für den Lebensraum im Seetal. Oft muss das relativ kurzfristig geschehen. Hier erfahren Sie, was der REP genau ist und wofür er steht.
Interessenabwägung
Die Strategien und Massnahmen sind nicht widerspruchsfrei. Bei deren behörden-verbindlicher Umsetzung im REP Seetal müssen die Interessen unterschiedlicher Ansprüche abgewogen werden.
Verbindlichkeit
Der REP Seetal ist ein regionaler Richtplan gemäss § 8 des Kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG). Er ist für die Gemeindebehörden verbindlich. Sie richten ihr Handeln auf die Ziele und Massnahmen des Richtplans aus und koordinieren gestützt darauf ihre Planungen und Projektierungen. Soweit kantonale Anliegen betroffen sind, wird der Richtplan mit der Genehmigung durch den Regierungsrat auch für die kantonalen Behörden verbindlich.
Nicht alle Teile des Richtplans haben aber diese Verbindlichkeit. Behördenverbindlich sind alle blau hinterlegten Massnahmen auf den mit «Behördenverbindlicher Richtplantext» gekennzeichneten Seiten sowie die behördenverbindlichen Richtplankarten A-E. Nur diese Teile werden von der Delegiertenversammlung beschlossen und vom Regierungsrat genehmigt. Alle weiteren Inhalte, inklusive Übersichtspläne auf den Strategieseiten, dienen der Erläuterung und haben keine rechtliche Verbindlichkeit.