Der Kanton Luzern hat zur Stellungnahme betreffend die Ergänzung des kantonalen Richtplans mit dem Velonetz eingeladen, wo die Umsetzung, die Zuständigkeiten und die Finanzierung geregelt werden sollen. Die vorliegenden Velonetzpläne beurteilt die IDEE SEETAL inhaltlich positiv. Die geplanten Netze entsprechen über weite Teile den Erwartungen und zeigen in die richtige Richtung. Entscheidend ist jedoch nicht nur die Planung, sondern vielmehr die Umsetzung. Genau hier liegt der zentrale Kritikpunkt: Finanzierung und Verantwortung für das überkommunale Velonetz müssen klar beim Kanton liegen und dürfen nicht teilweise an die Gemeinden abgeschoben werden. In der vorliegenden Form lehnt die IDEE SEETAL die Ergänzung des Richtplans auf dieser Grundlage deshalb ab.
Auch in eher ländlich geprägten Regionen besteht durchaus Potenzial für Langsamverkehr und insbesondere für das Velofahren. Sichere, direkte und durchgehende Velostrecken leisten einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Verkehrssituation. Sie schaffen Alternativen zum motorisierten Individualverkehr, verbessern die Erreichbarkeit innerhalb der Region und erhöhen die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Allerdings, nur sichere Veloinfrastrukturen werden auch genutzt. Im Seetal gibt es entsprechend dringenden Handlungsbedarf -insbesondere aus Sicherheitsgründen zwischen Baldegg und Gelfingen und auf der K56 in Richtung Römerswil. Die IDEE SEETAL fordert, dass diese Abschnitte mit Potenzial prioritär geplant und umgesetzt werden müssen.
Die zur Stellungnahme vorliegenden Konzepte und Pläne zum Velonetz werden im Grundsatz positiv beurteilt. Die kantonale Strategie zur Umsetzung der eidgenössischen Vorgaben erscheint zweckdienlich und weist in eine gute Richtung. Die dargestellten Velonetze entsprechen über weite Teile den Vorstellungen einer sinnvollen, zusammenhängenden und alltagstauglichen Veloinfrastruktur. Entsprechend gibt es in Bezug auf die Netzpläne selbst nur wenig grundsätzliche Kritik.
Der Hauptkritikpunkt betrifft die Finanzierung der Veloinfrastruktur. Aus diesem Grund wird die Vorlage als Ganzes abgelehnt. Den Ausschlag dazu gibt das vorgeschlagene Finanzierungsmodell für Radinfrastruktur, welche nicht entlang von Kantonsstrassen verläuft. Für diese Teilstücke sollen die Gemeinden sowohl operativ wie finanziell in Pflicht genommen werden, was aus unserer Sicht nicht akzeptabel ist. Das überkommunale Velonetz, insbesondere das Alltagsnetz, erfüllt in seiner Funktion eine vergleichbare Aufgabe wie das Kantonsstrassennetz. Es verbindet Gemeinden, Zentren, Arbeitsorte, Schulen, Bahnhöfe und weitere wichtige Zielorte über kommunale Grenzen hinweg. Damit handelt es sich um eine Infrastruktur von kantonaler Bedeutung. Es kann deshalb nicht sein, dass sich einzelne Gemeinden für wesentliche Abschnitte eines gesamtheitlichen Velonetzes verantwortlich zeichnen müssen. Der ländliche Raum wird damit einmal mehr unverhältnismässig benachteiligt.
Wichtig und richtig ist, dass das Velonetz im kantonalen Richtplan festgesetzt wird. Dies muss aber auch für Mountainbike-Routen gelten, welche gemäss vorliegendem Vorschlag in Teilrichtplänen durch die regionalen Entwicklungsträger zu erstellen wären. Wenn eine Infrastruktur im kantonalen Richtplan verankert wird, unterstreicht dies ihre kantonale Bedeutung. Entsprechend muss sie analog zum Kantonsstrassennetz auch vollumfänglich durch den Kanton geplant, gebaut und unterhalten werden. Zur Durchgängigkeit gehört zwingend auch die Koordination mit den Nachbarkantonen. Aus der Sicht der Region Seetal müssen insbesondere die Verbindungen in den Kanton Aargau konsequent mitgedacht und umgesetzt werden. Eine umfangreiche Koordination mit den angrenzenden Kantonen ist unabdingbar für die zukünftige Akzeptanz der Infrastruktur.
Besonders kritisch beurteilen wir zudem die weiterhin fehlende Konkretisierung der Velovorzugsroute ins Seetal. Im Rahmen einer ersten Vernehmlassung haben wir im Herbst 2024 bereits festgehalten, dass die Linienführung der Velovorzugsroute ins Seetal von grosser Bedeutung ist und dass diese noch nicht konkret ausgestaltet sei. Mehr als eineinhalb Jahre später ist in diesem Punkt weiterhin kein substanzieller Fortschritt erkennbar.
Ebenfalls wichtig ist eine klare Abgrenzung zwischen Freizeit- und Alltagsverkehr. Beide Formen des Veloverkehrs haben Ihre Berechtigung, verfolgen jedoch teilweise unterschiedliche Anforderungen. Während der Freizeitverkehr stärker auf attraktive Routen, Landschaftsqualität und Erholungswert ausgerichtet ist, braucht der Alltagsverkehr vor allem direkte, sichere, durchgehende und ganzjährig nutzbare Verbindungen. Bei Planung, Priorisierung, Finanzierung und Unterhalt muss deshalb klar ersichtlich sein, welche Funktion eine Route im Gesamtnetz erfüllt. Insbesondere das Alltagsnetz ist als Teil der grundlegenden Verkehrsinfrastruktur zu behandeln.
Zusammenfassend halten wir fest: Die vorliegenden Velonetzpläne sind inhaltlich weitgehend überzeugend und zeigen in die richtige Richtung. Das Potenzial für den Veloverkehr ist vorhanden, auch ausserhalb der urbanen Zentren. Damit dieses Potenzial genutzt werden kann, braucht es jedoch eine klare kantonale Verantwortung. Das überkommunale Velonetz darf nicht von der Finanzkraft oder Prioritätensetzung einzelner Gemeinden abhängig gemacht werden. Planung, Bau, Finanzierung und Unterhalt müssen konsequent als Aufgabe des Kantons verstanden werden.