Bedeutung des REP Seetal
Der Regionale Entwicklungsplan Seetal (REP) stellt die längerfristig angestrebte räumliche Entwicklung des Seetals dar. Massnahmen, die einen direkten Einfluss auf den Lebensraum haben und über die oft kurzfristig entschieden werden muss, können so im Hinblick möglicher Auswirkungen in der Gesamtentwicklung diskutiert werden.
Inhalt des REP Seetal
Interessenabwägung
Die Strategien und Massnahmen sind nicht widerspruchsfrei. Bei deren behörden-verbindlicher Umsetzung im REP Seetal müssen die Interessen unterschiedlicher Ansprüche abgewogen werden.
Verbindlichkeit
Der REP Seetal ist ein regionaler Richtplan gemäss § 8 des Kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG). Er ist für die Gemeindebehörden verbindlich. Sie richten ihr Handeln auf die Ziele und Massnahmen des Richtplans aus und koordinieren gestützt darauf ihre Planungen und Projektierungen. Soweit kantonale Anliegen betroffen sind, wird der Richtplan mit der Genehmigung durch den Regierungsrat auch für die kantonalen Behörden verbindlich. Nicht alle Teile des Richtplans haben aber diese Verbindlichkeit. Behördenverbindlich sind alle blau hinterlegten Massnahmen auf den mit «Behördenverbindlicher Richtplantext» gekennzeichneten Seiten sowie die behördenverbindlichen Richtplankarten A-E. Nur diese Teile werden von der Delegiertenversammlung beschlossen und vom Regierungsrat genehmigt. Alle weiteren Inhalte, inklusive Übersichtspläne auf den Strategieseiten, dienen der Erläuterung und haben keine rechtliche Verbindlichkeit.
IDEE SEETAL
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